Auto online anmelden, ummelden oder abmelden — ohne Termin beim Amt.
Zulassung Bund reicht Ihren Zulassungsantrag digital bei Ihrer Zulassungsbehörde ein: Umschreibung 79,99 €, Neuzulassung 129,99 €, Abmeldung 24,99 € — inklusive aller amtlichen Gebühren. Eine Online-Ausweisfunktion brauchen Sie nicht.
Was kostet die Kfz-Zulassung online?
Sie zahlen einen Festpreis je Vorgang, inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Neue Kennzeichenschilder kosten auf Wunsch 20,00 € je Schild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität); ein Wunschkennzeichen kostet bei uns nichts.
| Vorgang | Festpreis | Wann Sie ihn brauchen |
|---|---|---|
| Umschreibung | 79,99 € | Auto gekauft (noch angemeldet) oder umgezogen |
| Wiederzulassung | 79,99 € | abgemeldetes Auto wieder anmelden |
| Neuzulassung | 129,99 € | Neuwagen bekommt erstmals ein Kennzeichen |
| Außerbetriebsetzung | 24,99 € | Auto verkauft, stillgelegt oder verschrottet |
Wie kommt Ihr Antrag zur Zulassungsbehörde?
Zulassung Bund steht zwischen Ihnen und der Behörde: Wir prüfen Ihre Angaben, holen Ihre digitale Vollmacht ein und übermitteln den Antrag über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene Schnittstelle. Entscheiden darf nur die Zulassungsbehörde.
Zulassung Bund
Prüfung · Vollmacht · Einreichung
i-Kfz-Großkundenschnittstelle
Entscheidung durch Ihre zuständige Zulassungsbehörde
Alle i-Kfz-Vorgänge über eine Plattform
Sie wählen den Vorgang — den Rest übernehmen wir. Preise sind Bruttoendpreise inklusive amtlicher GebOSt-Gebühr.
Amtlich geprüft, digital erledigt
Vom KBA abgenommen
Unsere i-Kfz-Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts bestanden — alle sechs Großvorgänge ohne Vorbehalt freigegeben.
Alle Gebühren inklusive
Die amtlichen Gebühren sind im Festpreis enthalten — eine zweite Rechnung von der Behörde bekommen Sie nicht.
Ohne Termin, rund um die Uhr
Antrag jederzeit online stellen — kein Behördengang, keine Wartenummer, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
Bundesweit, alle Fahrzeuge
Über 400 Zulassungsbehörden erreichbar — für Pkw, Motorrad und Anhänger über einen Antragsweg.
In drei Schritten eingereicht
Vorgang & Daten
Sie wählen den passenden Vorgang, tragen Fahrzeug- und Halterdaten ein und laden die Nachweise als Foto hoch. Eine automatische Prüfung meldet Fehlendes sofort.
Vollmacht & Zahlung
Sie zahlen den Festpreis und unterschreiben die Vollmacht digital. Lässt sich Ihr Vorgang nicht digital einreichen, erstatten wir den Gesamtpreis.
Einreichung & Freigabe
Wir übermitteln den Antrag über die KBA-Großkundenschnittstelle. Sie erhalten den vorläufigen Nachweis digital; Papiere und Plaketten kommen per Post.
Zulassungsstelle, Behördenportal oder Zulassung Bund?
Zulassen können Sie auf drei Wegen. Der Unterschied liegt bei Termin, Ausweis und Aufwand — die Entscheidung trifft immer dieselbe Zulassungsbehörde.
| Merkmal | Zulassungsstelle vor Ort | Behördenportal (i-Kfz) | Zulassung Bund |
|---|---|---|---|
| Termin | je nach Behörde nötig | nicht nötig | nicht nötig |
| Ausweis | Original vorlegen | Online-Ausweisfunktion (eID) nötig | Foto des Ausweises, keine eID |
| Wann möglich | zu den Öffnungszeiten | rund um die Uhr | rund um die Uhr |
| Losfahren | mit Plaketten direkt vor Ort | mit Ausdruck längstens 14 Tage (§ 31 FZV) | mit Ausdruck längstens 14 Tage (§ 31 FZV) |
| Kosten | amtliche Gebühren, Anfahrt, Zeit | amtliche Gebühren | Festpreis inkl. amtlicher Gebühren, ab 24,99 € |
„Ein Fahrzeug darf […] ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger bis zum Empfang der […] Stempelplaketten und Plakettenträger, längstens jedoch für vierzehn Tage, in Betrieb gesetzt werden."
§ 31 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Digitale Kfz-Zulassung — kurz erklärt
Die wichtigsten Fakten zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz), mit den Rechtsgrundlagen.
Was ist die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz)?
i-Kfz ist das bundesweite Online-Verfahren zur Fahrzeugzulassung. Seit dem 1. September 2023 (i-Kfz Stufe 4) lassen sich Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung vollständig digital abwickeln — ohne persönlichen Behördengang. Rechtsgrundlage sind die §§ 18–40 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Ab wann darf ich nach der Online-Zulassung fahren?
Nach einer Neuzulassung, Wiederzulassung oder einem Halterwechsel sofort nach der automatisierten Entscheidung: Mit einem Ausdruck dürfen Sie längstens 14 Tage ohne Stempelplaketten fahren, bis Plaketten und Papiere per Post kommen (§ 31 FZV).
Wie lange dauert die digitale Zulassung?
Die Antragstellung dauert etwa 15 Minuten. Nach Zahlung und digitaler Unterschrift reichen wir den Antrag über die vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommene i-Kfz-Großkundenschnittstelle ein; entschieden wird bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Brauche ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Nein. Die Antragstellung läuft über eine digitale Vollmacht an den Dienstleister; eine Ausweiskopie genügt. Eine freigeschaltete eID oder ein Kartenleser sind nicht erforderlich.
Ist Zulassung Bund eine Behörde?
Nein. Zulassung Bund ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) und als offizieller i-Kfz-Softwarepartner an die geprüfte Schnittstelle angebunden. Über den Antrag entscheidet allein die zuständige Zulassungsbehörde.
In welchen Städten funktioniert die Online-Zulassung?
Deutschlandweit. Über die Großkundenschnittstelle erreicht ein Antrag jede der über 400 Zulassungsbehörden — zuständig bleibt die Behörde am Wohnsitz des Halters, die Einreichung läuft digital.
Quellen: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 18–40 und § 31 · Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) · Kraftfahrt-Bundesamt, i-Kfz Stufe 4. .
Zulassung in wenigen Minuten einreichen
Kein Amt, kein Warten: Sie werden Schritt für Schritt durch den Vorgang geführt — rund um die Uhr, deutschlandweit.
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