Das Online-Zulassungsverfahren Schritt für Schritt
Mit dem 1. September 2023 läuft die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stufe 4) vollständig automatisiert: Sie stellen den Antrag digital, das System prüft ihn maschinell und beschieden wird ohne Gang zum Amt. Zulassung Bund arbeitet dabei über die Großkundenschnittstelle — als bevollmächtigter Dienstleister reichen wir den Antrag für Sie ein, ganz ohne Online-Ausweisfunktion Ihrerseits.
Vom ausgefüllten Antrag bis zum Kennzeichen
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Schritt 1 · rund 10 Minuten
Formular ausfüllen und Nachweise hochladen
Zunächst wählen Sie das passende Verfahren — Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung oder Wiederzulassung — und geben die Daten zu Fahrzeug und Halter ein. Die Nachweise fotografieren Sie; das System kontrolliert sie automatisch auf Vollständigkeit und Widersprüche.
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Schritt 2 · rund 2 Minuten
Vollmacht erteilen und Gebühren zahlen
Sie erteilen uns digital die Vollmacht für die Antragstellung. Fällt die Vorprüfung positiv aus, zahlen Sie den Festpreis inklusive aller amtlichen Gebühren — per PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna.
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Schritt 3 · nach Zahlung und Unterschrift
Einreichung, Entscheidung, Zustellung
Über die i-Kfz-Schnittstelle leiten wir den Antrag an die zuständige Behörde weiter. Ist entschieden, steht Ihnen der vorläufige Zulassungsnachweis digital bereit (bis zu 14 Tage gültig); Zulassungsbescheinigung und Stempelplaketten kommen per Post. Jeden Bearbeitungsstand verfolgen Sie online und per E-Mail.
Welche Unterlagen welches Verfahren verlangt
| Nachweis | Neuzulassung | Umschreibung | Außerbetriebs. | Wiederzul. |
|---|---|---|---|---|
| eVB-Nummer | erforderlich | bei Halterwechsel | — | erforderlich |
| ZB Teil I (Sicherheitscode) | — | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
| ZB Teil II (Sicherheitscode) | erforderlich | bei Halterwechsel | — | erforderlich |
| Ausweisdokument | erforderlich | erforderlich | erforderlich | erforderlich |
| SEPA-Mandat (KraftSt) | erforderlich | erforderlich | — | erforderlich |
| Hauptuntersuchung | — | bei Halterwechsel | — | erforderlich |
| Kennzeichen (Plaketten-Codes) | — | — | erforderlich | — |
| CoC-Papier | erforderlich | — | — | — |
Die rechtliche Basis des Verfahrens
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) — regelt internetbasierte Zulassung, Außerbetriebsetzung (§ 16) und Mitteilungspflichten
- GebOSt — legt die Höhe der amtlichen Gebühren fest (Anlage zu § 1)
- § 13 KraftStG — verlangt das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- i-Kfz-Großkundenschnittstelle des KBA — der Übermittlungsweg; wir sind offizieller i-Kfz-Softwarepartner mit KBA-geprüfter Software
Wie wir Ihre Daten behandeln
Ihre Antragsdaten liegen auf Servern in Deutschland und dienen einzig dazu, Ihr Verfahren durchzuführen. Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung); alle Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.
Klassisch beim Amt oder online über Zulassung Bund?
| Merkmal | Klassisch beim Amt | Mit Zulassung Bund |
|---|---|---|
| Termin | oft nötig, mit Wartezeit | kein Termin |
| Behördengang | persönlich vor Ort | 100 % online |
| Vorläufiger Zulassungsnachweis | am Schalter | sofort digital, gültig 14 Tage (§ 31 FZV) |
| Reichweite | nur die zuständige Stelle | über 400 Zulassungsbehörden |
| Aufwand | Formulare, Anfahrt, Wartezeit | rund 15 Minuten online |
| Rechtsrahmen | Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §§ 18–40 · i-Kfz Stufe 4 (seit 1. September 2023) | |
Quellen: FZV §§ 18–40 und § 31 · Kraftfahrt-Bundesamt (i-Kfz). .
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Ohne Termin, zu jeder Uhrzeit — das Formular begleitet Sie durch jeden Schritt.