Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — Software vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen, bundesweit einsetzbar✓ KBA-geprüft

Das Online-Zulassungsverfahren Schritt für Schritt

Dokument
Merkblatt Verfahren
Stand
26. Juli 2026
Grundlage
FZV · GebOSt · § 13 KraftStG

Mit dem 1. September 2023 läuft die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz, Stufe 4) vollständig automatisiert: Sie stellen den Antrag digital, das System prüft ihn maschinell und beschieden wird ohne Gang zum Amt. Zulassung Bund arbeitet dabei über die Großkundenschnittstelle — als bevollmächtigter Dienstleister reichen wir den Antrag für Sie ein, ganz ohne Online-Ausweisfunktion Ihrerseits.

Ablauf

Vom ausgefüllten Antrag bis zum Kennzeichen

  1. Schritt 1 · rund 10 Minuten

    Formular ausfüllen und Nachweise hochladen

    Zunächst wählen Sie das passende Verfahren — Neuzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung oder Wiederzulassung — und geben die Daten zu Fahrzeug und Halter ein. Die Nachweise fotografieren Sie; das System kontrolliert sie automatisch auf Vollständigkeit und Widersprüche.

  2. Schritt 2 · rund 2 Minuten

    Vollmacht erteilen und Gebühren zahlen

    Sie erteilen uns digital die Vollmacht für die Antragstellung. Fällt die Vorprüfung positiv aus, zahlen Sie die Gebühren per Karte oder PayPal — Service- und Amtsgebühr getrennt ausgewiesen (Gebührenübersicht).

  3. Schritt 3 · meist noch am selben Werktag

    Einreichung, Entscheidung, Zustellung

    Über die i-Kfz-Schnittstelle leiten wir den Antrag an die zuständige Behörde weiter. Ist entschieden, steht Ihnen der vorläufige Zulassungsnachweis digital bereit (bis zu 14 Tage gültig); Zulassungsbescheinigung und Stempelplaketten kommen per Post. Jeden Bearbeitungsstand verfolgen Sie online und per E-Mail.

Nachweise

Welche Unterlagen welches Verfahren verlangt

NachweisNeuzulassungUmschreibungAußerbetriebs.Wiederzul.
eVB-Nummererforderlichbei Halterwechselerforderlich
ZB Teil I (Sicherheitscode)erforderlicherforderlicherforderlich
ZB Teil II (Sicherheitscode)erforderlichbei Halterwechselerforderlich
Ausweisdokumenterforderlicherforderlicherforderlicherforderlich
SEPA-Mandat (KraftSt)erforderlicherforderlicherforderlich
Hauptuntersuchungbei Halterwechselerforderlich
Kennzeichen (Plaketten-Codes)erforderlich
CoC-Papiererforderlich
Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Basis des Verfahrens

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) — regelt internetbasierte Zulassung, Außerbetriebsetzung (§ 14) und Mitteilungspflichten
  • GebOSt — legt die Höhe der amtlichen Gebühren fest (Anlage zu § 1)
  • § 13 KraftStG — verlangt das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
  • i-Kfz-Großkundenschnittstelle des KBA — der Übermittlungsweg; wir sind offizieller i-Kfz-Softwarepartner mit KBA-geprüfter Software
Datenschutz

Wie wir Ihre Daten behandeln

Ihre Antragsdaten liegen auf Servern in Deutschland und dienen einzig dazu, Ihr Verfahren durchzuführen. Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung); alle Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

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