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Wiederzulassung online: abgemeldetes Auto wieder anmelden für 79,99 €

Mit der Wiederzulassung bringen Sie ein abgemeldetes Fahrzeug zurück auf die Straße — Ihr eigenes nach einer Pause oder einen Gebrauchtwagen, den der Verkäufer schon abgemeldet hat. Bei Zulassung Bund kostet das 79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren.

Redaktion Zulassung Bund · Zuletzt geprüft: · Preise Stand September 2026

Kosten

Was kostet die Wiederzulassung?

Die Wiederzulassung kostet 79,99 € als Endpreis, inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren — mit oder ohne Halterwechsel. Neue Kennzeichenschilder kosten auf Wunsch 20,00 € je Schild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität).

Kosten der Wiederzulassung bei Zulassung Bund, Stand September 2026
PostenBetragHinweis
Wiederzulassung, eigenes Fahrzeug79,99 €inklusive aller amtlichen Gebühren
Wiederzulassung nach Kauf (Halterwechsel)79,99 €gleicher Festpreis
Neue Kennzeichenschilder (optional)20,00 € je Schildzuzüglich Versand 6,90 € oder 9,90 €
Beispiel: zwei neue Schilder, Standardversand126,89 €79,99 € + 40,00 € + 6,90 €
Unterlagen

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Wiederzulassung?

Für die Wiederzulassung brauchen Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung, eine eVB-Nummer und eine gültige Hauptuntersuchung. Teil II entfällt nur, wenn derselbe Halter das bisherige Kennzeichen behält (§ 16 Abs. 2 FZV).

UnterlageWofürHinweis
Zulassungsbescheinigung Teil I mit SicherheitscodeFahrzeugdatenCode erst freilegen, wenn der Antrag fragt
Zulassungsbescheinigung Teil II mit SicherheitscodeEigentumsnachweisentfällt bei gleichem Halter und gleichem Kennzeichen
eVB-NummerVersicherungsnachweisvon der eigenen Kfz-Versicherung
Gültige HauptuntersuchungVerkehrssicherheitsonst vorher zur HU (§ 16 Abs. 2 FZV)
Personalausweis oder Reisepass (Foto)Identitätkeine eID nötig
IBAN für die Kfz-SteuerSEPA-Lastschriftmandat§ 13 KraftStG
Häufige Fragen

Fragen zur Wiederzulassung

Bekomme ich mein altes Kennzeichen zurück?

Ja, solange es noch reserviert ist. Nach der Abmeldung kann das Kennzeichen längstens zwölf Monate für eine Wiederzulassung reserviert werden (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV). Ist die Reservierung abgelaufen, bekommen Sie ein neues oder ein selbst reserviertes Wunschkennzeichen.

Meine Hauptuntersuchung ist abgelaufen. Was jetzt?

Dann muss das Fahrzeug vor der Wiederzulassung zur Hauptuntersuchung (§ 16 Abs. 2 FZV). Für die Fahrt zur Prüfstelle gibt es das Kurzzeitkennzeichen.

Ich habe einen abgemeldeten Gebrauchtwagen gekauft. Ist das eine Wiederzulassung?

Ja, eine Wiederzulassung mit Halterwechsel. Sie brauchen Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vom Verkäufer und eine eVB-Nummer Ihrer eigenen Versicherung. Der Preis bleibt 79,99 €.

Ab wann darf ich nach der Wiederzulassung fahren?

Nach der automatisierten Entscheidung der Behörde dürfen Sie mit dem Ausdruck längstens 14 Tage ohne Stempelplaketten fahren (§ 31 FZV).

Wann klappt die Wiederzulassung nicht online?

Wenn die Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister schon gelöscht sind und keine Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung vorliegt. Dann verlangt die Behörde ein Gutachten nach § 21 StVZO (§ 16 Abs. 2 FZV), und der Weg führt zur Zulassungsstelle.

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79,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren — auch nach einem Kauf.

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