Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — Software vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen, bundesweit einsetzbar✓ KBA-geprüft

Häufige Fragen

Was Nutzerinnen und Nutzer am häufigsten zur Online-Zulassung wissen wollen — verständlich beantwortet, ohne Amtsdeutsch. Bleibt Ihr Fall offen, schreiben Sie uns über den Kontakt.

Ist Zulassung Bund seriös, und wer ist zuständig?

Ist Zulassung Bund eine Behörde?

Nein. Zulassung Bund ist ein privater Zulassungsdienst der DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Wiesbaden (HRB 36585, Amtsgericht Wiesbaden). Die Entscheidung über einen Antrag liegt allein bei der zuständigen Zulassungsbehörde — wir bereiten Anträge auf und übermitteln sie digital.

Woran erkenne ich, dass der Dienst seriös ist?

Unsere Software hat das Abnahmeverfahren des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle durchlaufen — alle sechs Großvorgänge wurden vorbehaltlos freigegeben. Die amtlichen Gebühren sind im Festpreis enthalten, und Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

Bei welchen Zulassungsbehörden funktioniert das?

Im Grundsatz überall in Deutschland: Eingereicht wird über die zentrale i-Kfz-Infrastruktur, an die die Zulassungsbehörden angebunden sind. Lässt sich Ihr Vorgang nicht digital einreichen, erstatten wir den Gesamtpreis.

Was kostet die Zulassung?

Was kostet das Ganze am Ende?

Sie zahlen einen Festpreis: 79,99 € für Umschreibung, Wiederzulassung oder Adressänderung, 129,99 € für die Neuzulassung und 24,99 € für die Abmeldung. Darin sind alle amtlichen Gebühren enthalten. Nur neue Kennzeichenschilder kosten auf Wunsch 20,00 € je Schild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität). Alle Preise

Zahle ich die amtliche Gebühr nicht ohnehin beim Amt?

Nicht zusätzlich. Die amtlichen Gebühren nach der Gebührenordnung (GebOSt) sind in unserem Festpreis enthalten; einen eigenen Gebührenbescheid der Zulassungsbehörde bekommen Sie nicht.

Zu welchem Zeitpunkt wird bezahlt?

Im Antrag, bevor wir einreichen — per PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder Klarna. Lässt sich Ihr Vorgang nicht digital einreichen, erstatten wir den Gesamtpreis.

Wie läuft die Durchführung ab?

Brauche ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?

Nein. Während der Selbstantrag über Behördenportale die eID verlangt, reicht bei uns die digitale Vollmacht samt Ausweiskopie — Kartenlesegerät und AusweisApp bleiben außen vor.

Wofür steht der Sicherheitscode?

Er ist ein verdecktes Echtheitsmerkmal auf Zulassungsbescheinigungen (seit 2015) und Stempelplaketten. Freigelegt wird er erst, wenn der Antrag danach fragt — einmal freigelegt, taugt das Dokument für keine weiteren Verfahren mehr.

Ab wann darf ich mit dem Fahrzeug fahren?

Nach einer Neuzulassung, Wiederzulassung oder einem Halterwechsel sofort nach der Entscheidung: Mit dem Ausdruck dürfen Sie längstens 14 Tage ohne Stempelplaketten fahren (§ 31 FZV).

Woher bekomme ich Schilder und Plaketten?

Neue Schilder bestellen Sie im Antrag für 20,00 € je Schild zuzüglich Versand (6,90 € Standard, 9,90 € Priorität) oder kaufen sie selbst bei einer Prägestelle; die Stempelplaketten schickt Ihnen die Behörde per Post. Mehr dazu unter Kennzeichen.

i-Kfz, Tempo und Sicherheitscode

Wie funktioniert i-Kfz Stufe 4 und was lässt sich online erledigen?

i-Kfz Stufe 4 ist die seit dem 1. September 2023 geltende Ausbaustufe der internetbasierten Zulassung (§§ 18–40 FZV). Online möglich sind Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung mit und ohne Kennzeichenwechsel, Tageszulassung, Außerbetriebsetzung und Adressänderung. Die Prüfung erfolgt weitgehend automatisiert.

Brauche ich den Sicherheitscode oder QR-Code aus dem Fahrzeugschein?

Ja, auch über uns: Die verdeckten Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und den Stempelplaketten sind für jede internetbasierte Zulassung Pflicht (§ 21 FZV). Welche Codes Ihr Vorgang braucht, zeigt der Antrag. Freilegen Sie einen Code erst, wenn der Antrag danach fragt. Eine Online-Ausweisfunktion brauchen Sie über uns nicht.

Wie schnell geht die Online-Zulassung und ab wann darf ich fahren?

Die Antragstellung dauert nur wenige Minuten. Nach der Freigabe erhalten Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF — damit dürfen Sie sofort und längstens 14 Tage am Straßenverkehr teilnehmen (§ 31 FZV), bis Plaketten und Papiere per Post eintreffen.

Kennzeichen und Sonderfälle

Was ist ein Saisonkennzeichen und für welche Monate gilt es?

Ein Saisonkennzeichen erlaubt den Betrieb nur in einem festen Zeitraum von zwei bis elf Monaten pro Jahr (§ 10 Abs. 3 FZV); der Zeitraum gilt jährlich automatisch. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug weder gefahren noch im öffentlichen Raum geparkt werden. Steuer und Versicherung fallen nur anteilig an.

Wie lange ist ein reserviertes Wunschkennzeichen gültig und kann ich es stornieren?

Wie lange eine Reservierung gilt und ob sie sich verlängern oder stornieren lässt, legt Ihre Zulassungsbehörde fest. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig zugelassen, verfällt die Reservierung. Im Antrag geben Sie Kennzeichen und Reservierungs-PIN an.

Die amtliche i-Kfz-App funktioniert bei mir nicht — geht die Zulassung trotzdem?

Ja. Die eigenständige i-Kfz-Nutzung scheitert oft an der Online-Ausweisfunktion oder am Kartenleser. Diesen Weg brauchen Sie über uns nicht: Wir erfassen Ihre Angaben und reichen den Antrag als bevollmächtigter Dienstleister digital bei der zuständigen Behörde ein — ohne App und ohne Online-Ausweisfunktion.

Zahlen & Fakten

Die wichtigsten Eckdaten zur i-Kfz-Zulassung

  • seit 1. September 2023 — i-Kfz Stufe 4: Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Abmeldung vollständig digital (§§ 18–40 FZV).
  • längstens 14 Tage — fahren ohne Stempelplaketten nach Neuzulassung, Wiederzulassung oder Halterwechsel (§ 31 FZV).
  • rund 15 Minuten — Dauer der Online-Antragstellung.
  • über 400 — Zulassungsbehörden in Deutschland (Kraftfahrt-Bundesamt, Anschriftenverzeichnis, Stand Juli 2026).
  • 6 Großvorfälle — vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen und vorbehaltlos freigegeben.

Quellen: FZV §§ 18–40 und § 31 · GebOSt · Kraftfahrt-Bundesamt (i-Kfz). .

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