Auto online abmelden: Außerbetriebsetzung für 24,99 €
Mit der Außerbetriebsetzung melden Sie ein Fahrzeug ab — nach dem Verkauf, für eine Pause oder vor der Verschrottung. Bei Zulassung Bund kostet sie 24,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren, auch mit Verwertungsnachweis. Rechtsgrundlage ist § 16 FZV (bis August 2023: § 14 FZV a. F.).
Redaktion Zulassung Bund · Zuletzt geprüft: · Preise Stand September 2026
Was kostet die Abmeldung online?
Die Außerbetriebsetzung kostet 24,99 € als Endpreis, inklusive Mehrwertsteuer und aller amtlichen Gebühren. Mit Verwertungsnachweis kostet sie genauso viel. Weitere Kosten entstehen bei uns nicht.
| Posten | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Außerbetriebsetzung | 24,99 € | inklusive aller amtlichen Gebühren |
| Außerbetriebsetzung mit Verwertungsnachweis | 24,99 € | bei Verschrottung |
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Abmeldung?
Für die Online-Abmeldung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten. Deren verdeckte Sicherheitscodes legen Sie frei und geben sie im Antrag ein.
| Unterlage | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | verdeckten Sicherheitscode freilegen |
| Beide Kennzeichenschilder | Sicherheitscodes der Stempelplaketten vorn und hinten |
| Personalausweis oder Reisepass | Foto genügt |
| Verwertungsnachweis | nur bei Verschrottung |
Was passiert nach der Abmeldung?
Ab dem Tag der Außerbetriebsetzung darf das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die Behörde informiert Zoll und Versicherer; Sie müssen nichts weiter melden.
- Kfz-Steuer: endet mit dem Abmeldetag; zu viel Gezahltes erstattet das Hauptzollamt.
- Versicherung: Die Behörde meldet die Abmeldung an den Versicherer (§ 50 FZV).
- Kennzeichen: kann längstens zwölf Monate für eine Wiederzulassung reserviert werden (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV).
- Wieder anmelden: über die Wiederzulassung für 79,99 €.
Fragen zur Abmeldung
Wann endet die Kfz-Steuer nach der Abmeldung?
Mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Die Zulassungsbehörde meldet die Abmeldung an das Hauptzollamt; zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.
Muss ich meine Versicherung selbst informieren?
Die Zulassungsbehörde meldet die Außerbetriebsetzung an Ihren Versicherer (§ 50 FZV). Was danach mit dem Vertrag passiert, regelt Ihr Versicherungsvertrag.
Kann ich mein Kennzeichen für später behalten?
Ja. Das Kennzeichen kann längstens zwölf Monate für eine Wiederzulassung reserviert werden (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV). Die Reservierung beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Was, wenn Sicherheitscodes fehlen?
Ohne die Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten geht die Abmeldung nicht online (§ 21 FZV). Ältere Papiere und Plaketten ohne Code melden Sie bei der Zulassungsstelle vor Ort ab.
Brauche ich einen Verwertungsnachweis?
Nur wenn das Fahrzeug verschrottet wird. Den Nachweis stellt der anerkannte Demontagebetrieb aus. Die Abmeldung mit Verwertungsnachweis kostet bei uns ebenfalls 24,99 €.
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24,99 € inklusive aller amtlichen Gebühren — auch mit Verwertungsnachweis.