Offizieller i-Kfz-Softwarepartner — Software vom Kraftfahrt-Bundesamt abgenommen, bundesweit einsetzbar✓ KBA-geprüft

Ihr Zulassungsportal, Ihre Marke — getragen von abgenommener Software

Beim Whitelabel-Betrieb erhalten Unternehmen — Versicherer, Autohäuser, Flottendienstleister und Portalbetreiber — ein komplettes digitales Zulassungsportal, das nach außen deren eigene Marke trägt. Die Abwicklung der Verfahren, die Einreichung über die i-Kfz-Großkundenschnittstelle, die Statusverfolgung sowie das Support-Backoffice liegen weiterhin bei uns als Softwarepartner.

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Was der Whitelabel-Betrieb umfasst

Whitelabel meint eine Zulassungsplattform, die im Außenauftritt die Marke des Partnerunternehmens zeigt, technisch wie verfahrensseitig aber vom Softwarepartner betrieben wird. Kennzeichnung, Domain und Gestaltung legt das Partnerunternehmen fest; die zugrunde liegende Software hat das Kraftfahrt-Bundesamt für die Großkundenschnittstelle abgenommen.

Anwendungsbereich

Für welche Partner es gedacht ist

Angesprochen sind Unternehmen, die Fahrzeugzulassungen in ihrer eigenen Kundenbeziehung anbieten möchten: Versicherer und Portalbetreiber mit digitalen Abschlussstrecken ebenso wie Autohäuser und Flottendienstleister mit regelmäßigem Zulassungsaufkommen. Der Endkunde bewegt sich dabei durchgehend im Auftritt des Partners.

Referenzbetrieb

Betrieb mehrerer Marken ist gelebte Praxis

Schon jetzt laufen zwei getrennte Marken auf der Plattform: ZulassungOnline24 und das Zulassung Bund. Beide nutzen dieselbe Software — nach genau diesem Muster entsteht auch ein Partnerportal.

Prüfstatus

Geprüfte Software als Fundament

Die verwendete Software hat die Abnahme des Kraftfahrt-Bundesamts für die i-Kfz-Großkundenschnittstelle durchlaufen — sämtliche sechs Großvorgänge in allen drei Antragskonstellationen, und das ohne Vorbehalt. Ein Partnerportal baut direkt auf diesem geprüften Fundament auf.

Abgrenzung

Alternative: Abwicklung über unsere Marke

Wer auf ein eigenes Portal verzichten und Verfahren stattdessen im Kundenauftrag unter unserer Marke erledigen will, greift auf den Unternehmenszugang zurück. Näheres finden Sie unter Für Unternehmen.

Wer welche Aufgabe übernimmt

Diese Aufstellung hält fest, welche Teile des Portalbetriebs beim Partnerunternehmen und welche beim Softwarepartner liegen. Sie bildet die Grundlage für die individuell zu treffende Vereinbarung.

BereichPartnerunternehmenSoftwarepartner (DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt))
MarkenauftrittKennzeichnung, Logo, Domain und GestaltungsvorgabenTechnische Realisierung als eigenständiges Portal
Software und KBA-AnbindungPlattformbetrieb sowie Einreichung über die abgenommene Großkundenschnittstelle
VerfahrensabwicklungBei Bedarf eigene SachbearbeitungAutomatische Vorprüfung, Einreichung und Statusverfolgung je Vorgang
SupportErstkontakt unter der Partnermarke denkbarSupport-Backoffice und fachliche Klärung
Gebühren und ZahlungPreisbildung gegenüber den EndkundenAusweis der amtlichen GebOSt-Gebühren und Zahlungsabwicklung

Die Konditionen für den Whitelabel-Betrieb ergeben sich auf Anfrage aus Umfang, Antragsvolumen und gewähltem Supportmodell. Wie die amtlichen Gebühren im Portal abgebildet werden, ist in der Gebührenübersicht hinterlegt.

6 Großvorgänge durch das Kraftfahrt-Bundesamt geprüft und vorbehaltlos freigegeben
3 Antragskonstellationen in der Abnahme geprüft — für den eigenen Bestand ebenso wie im Kundenauftrag
2 Portale laufen bereits auf dieser Software — der Mehrmarken-Betrieb hat sich bewährt

Fragen rund um den Whitelabel-Betrieb

Drei Themen kehren beim Whitelabel-Betrieb immer wieder: ob eine eigene Abnahme nötig ist, wie weit sich der Auftritt anpassen lässt und wie die Konditionen zustande kommen. Die Antworten im Überblick.

Braucht es eine eigene Abnahme beim Kraftfahrt-Bundesamt?

Nein. Die Abnahme gilt der eingesetzten Software, und die ist bereits abgenommen. Das Partnerunternehmen betreibt sein Portal auf dieser geprüften Basis, ohne selbst ein Verfahren durchlaufen zu müssen.

Wie weit lässt sich der Auftritt individuell gestalten?

Kennzeichnung, Logo, Domain, Farben und die wichtigsten Textbausteine richten sich nach den Vorgaben des Partnerunternehmens. Der verfahrensrechtliche Kern — Antragsstrecke, Vorprüfung und Statusverfolgung — bleibt hingegen einheitlich, weil er der abgenommenen Software entspricht.

Nach welchen Kriterien entstehen die Konditionen?

Individuell und auf Anfrage — ausschlaggebend sind der Umfang, das erwartete Antragsvolumen und das gewünschte Supportmodell. Schreiben Sie an partner@code-expert.de; an Werktagen erhalten Sie binnen 24 Stunden Antwort.

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Schildern Sie uns Branche, geplanten Einsatz und ungefähres Antragsvolumen — an Werktagen antworten wir binnen 24 Stunden.

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